Werden oftmals durcheinandergebracht.
Die Escritura ist der notarielle Kaufvertrag, die Copia Simple ist eine "einfache Kopie" davon auf normalem Papier, wohingegen die Nota Simple ein Auszug aus dem Grundbuchamt ist.
Viele Kunden stellen fest, dass die Größe ihres Grundstücks in verschiedenen Dokumenten unterschiedlich angegeben ist. Abweichungen kommen oft dadurch zustande, dass die Werte des Katasteramtes teilweise aus der Vermessung von Luftaufnahmen und nicht aus den offiziellen Angaben des Grundbuchamtes stammen.
Die verbindliche Größe ist die, die im Grundbuchamt eingetragen ist.
Irrtümlicherweise oftmals synonym verwendet.
Die IBI (Impuesto sobre Bienes Inmuebles) ist die spanische Immobiliensteuer. Diese Steuer ist eine Gemeindesteuer, wird also von der jeweiligen Gemeinde erhoben.
Die SUMA ist die Institution, die für die meisten Gemeinden in der Provinz Alicante die Gemeindesteuern einzieht.
In Spanien der wichtigste Wert für die Größe der auf Ihrem Grundstück befindlichen oder geplanten Immobilie. Dabei wird nicht die Wohnfläche, sondern die gesamte bebaute Fläche inklusive der Standfläche für die Wände auf allen Etagen summiert.
Falls Ihnen der Wert immer noch zu groß erscheint, so beachten Sie bitte, dass auch überdachte Terrassen (meist zu 50%) dazugehören, sowie möglicherweise anteilig auch Gemeinschaftseigentum.
Das große Bauvorhaben. Diese Klassifizierung ist immer dann gegeben, wenn ein Bauvorhaben statisch relevante Elemente hinzufügt oder verändert, sowie bei einer Vergrößerung der Superficie construida.
Das kleine Bauvorhaben. Klassifizierung für statisch nicht relevante Baumaßnahmen ohne Veränderung der Superficie construida. Hierfür gilt ein vereinfachter Bauantrag, der jedoch bereits für kleinste Renovierungsarbeiten (zum Beispiel Anbringung neuer Fliesen im Bad) zwingend vorgeschrieben ist.
Sollten Sie ein Objekt in einer Gemeinschaftsanlage oder eine Wohnung in einem Mehrfamilienhaus besitzen, so ist in jedem Fall bereits während der Planungsphase einer Baumaßnahme die Eigentümergemeinschaft (Comunidad de propietarios) über Art und Umfang der geplanten Arbeiten zu informieren.
In vielen Gemeinden ist eine schriftliche Zustimmung der Eigentümergemeinschaft sogar Voraussetzung für die Erteilung einer Baugenehmigung.
In Spanien gibt es keine streng geregelte Einteilung nach Leistungsphasen wie zum Beispiel in der deutschen HOAI. Grundsätzlich gliedert sich der Bauantrag jedoch in zwei Schritte:
Das Proyecto Básico stellt in erster Linie den Entwurf und die Erfüllung der lokalen Baugesetze dar, wohingegen das Proyecto de Ejecución der Ausführungsplanung entspricht.
Bei Bauvorhaben in der Größenordnung eines Einfamilienhauses werden beide Phasen normalerweise als Proyecto Básico y de Ejecución zusammengefasst.
Vermerk der Architektenkammer auf allen Plänen, dass das Projekt dort auf Richtigkeit und Vollständigkeit geprüft wurde.
Für die Ausführungsplanung einer Obra Mayor ist das Visado zwingend erforderlich, ebenso für Architektenzertifikate die notariell verwendet werden sollen.
Ein freiwilliges Visado ist jederzeit für alle Architektendokumente möglich, wegen der Mehrkosten wird jedoch in aller Regel darauf verzichtet.
Die spanische Mehrwertsteuer, die bei den Preisangaben der am Bau beteiligten Firmen in aller Regel noch nicht enthalten ist und daher zum genannten Preis hinzugerechnet werden muss.
Auch arquitecto técnico. Neben dem Architekten als Planer und Bauleiter wird bei der Umsetzung einer Obra Mayor zumeist auch ein sogenannter Aparejador als zweiter Bauleiter benötigt, dieser entspricht in etwa dem deutschen Bauingenieur.
Er ist unter anderem verantwortlich für die Kontrolle der Materialien und für die Sicherheit auf der Baustelle. Obwohl der Architekt der Chef der Bauleitung ist, ist der Aparejador in der ersten Bauphase, wo das Betonskelett erstellt wird, der wichtigste Bauleiter.
Zertifikat über die korrekte Ausführung einer Installation, beispielsweise der Elektroinstallation. Der Boletín wird von einem dafür zugelassenen Fachmann ausgestellt. Die meisten seriösen Installationsbetriebe sind berechtigt, Boletines auszustellen. Der jeweilige Boletín ist bei der Beantragung von Strom, Gas oder Wasser bei den Versorgungsbetrieben vorzulegen.